Strafrecht – bekanntermaßen der Workshop, der den Schüler:innen die meisten Fragen und Antworten entlockt – ist nicht nur in Serien wie How to get away with murder an der Tagesordnung. Unsere Erfahrungen an Bildungseinrichtungen zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht selten bereits in Kontakt mit Strafbehörden gekommen sind.
Im Workshop „Strafrecht und Jugendschutz“ erklären wir, wie die Strafverfolgung abläuft (von der Tat über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren bis zum Endergebnis) und schaffen durch Beispielfälle ein Gespür für die Inhalte des Strafrechts sowie dafür, was man darf und nicht darf. Vor allem „typische“ Jugenddelikte – oft auf die leichte Schulter genommen – sollen angesprochen und diskutiert werden, um Schüler:innen zu sensibilieren.
Am Ende tauchen wir kurz in die Welt des Jugendschutzes ein und besprechen Rauchen, Alkohol, Tattoos und Piercings.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Buchung jedenfalls mit, falls Sie einen Fokus (zB auf Bestimmungen des Jugendstrafrechts) wünschen oder es an Ihrer Schule bereits strafrechtliche Berührungspunkte gegeben hat.
Ein Tipp für die Praxis: Verhandlungen am Landesgericht für Strafsachen Graz sind grundsätzlich öffentlich (Ausnahmen bestehen zB, wenn Opfer geschützt werden sollen). Bei vorheriger Anmeldung sind auch Besuche von ganzen Schulklassen (oder Studierendengruppen) möglich – teilweise nehmen sich auch die Richter:innen Zeit, nach der Verhandlung Fragen zu beantworten. Sie können sich für die Begleitung und zum Beantworten von Fragen durch eines unserer Mitglieder aber auch gerne bei uns unter workshops.graz@legalliteracy.at melden!
Der Workshop umfasst folgende Themen:
Was passiert, wenn’s passiert ist?
Der gesamte Ablauf rund um eine Straftat wird besprochen (Anzeige, Ermittlung, Verhandlung bei Gericht, mögliche Strafformen und andere Maßnahmen). Anhand von Beispielfällen wird die Strafbarkeit von typischen „Jugenddelikten“ wie z.B. Körperverletzung, Mobbing, Urkundenfälschung oder Diebstahl nach der Methode der juristischen Falllösung (natürlich vereinfacht!) gemeinsam beurteilt. Themen wie Notwehr, Versuch und Formen der Täterschaft werden behandelt. Zuguterletzt widmen wir uns allen Mythen zum Thema Drogen.
Jugendstrafrecht
Welchen Zweck hat das Strafen durch den Staat und welche Sonderbestimmungen gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene?
Jugendschutz
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres hat man in Österreich die Volljährigkeit erreicht. Doch was darf man davor schon, vor allem ab der 14-Jahres-Grenze, ab der man als mündiger Minderjähriger gilt?
Bei Interesse empfehlen wir – zur vertieften Vor- und Nachbereitung:
Strafrecht – Allgemeiner Teil I
Jugendstrafrecht